A13 ab dem 01.01.2024: Jetzt passt die Richtung!

Endlich ist es soweit: Der jahrzehntelange Kampf um die Angleichung der Gehälter der Kolleginnen und Kollegen unserer Grund- und Mittelschulen an das Niveau der anderen Schularten hat ein offizielles Ende: Ab dem 01.01.2024 werden die Bezüge der bayerischen Grund- und Mittelschullehrer in fünf Schritten auf A13 angehoben, wobei auch Berufsanfänger in den Genuss der Angleichungszulage kommen werden, so der Kabinettsbeschluss vom 25.04.2023.

Folgendes ist aus der aktuellen Pressemitteilung des KM zu entnehmen:
„…..Im Detail sieht der Fahrplan, den Finanz- und Kultusministerium gemeinsam erarbeitet haben, vor, dass alle Grund- und Mittelschullehrkräfte, die zum Jahresbeginn 2024 in den Besoldungsgruppen A12 oder A12 mit Amtszulage eingruppiert sind, – beginnend ab dem 1. Januar 2024 – eine monatliche Zulage erhalten. Diese wächst jährlich zum 1. Januar in fünf gleichmäßigen Schritten, bis letztlich die Besoldung von A13 erreicht ist. Dann erhalten neu eingestellte Grund- und Mittelschullehrkräfte von Anfang an A13. Als ersten Schritt hin zur Einführung von A13 sieht der Haushalt 2023 ferner Stellenhebungen für Grund- und Mittelschullehrkräfte mit einem Jahresvolumen von rund 17 Millionen EUR vor. Damit können bereits zum 1. Juni 2023 rund 4.000 Lehrkräfte in Richtung A13 befördert werden….“

Gute Nachrichten auch für unsere Schulleitungen: „.:..Der Gesetzesentwurf für A13 sieht unter anderem vor, dass alle Mitglieder der Schulleitung um eine halbe Besoldungsgruppe gehoben werden. Konrektorinnen und Konrektoren starten in A14 und die Rektorinnen und Rektoren können bis A15 aufsteigen….“

Bleibt zu hoffen, dass dieser Schritt auch tatsächlich eine Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufs nach sich zieht und uns zumindest mittelfristig – mit einem Motivationsschub für angehende Studierende – bei der Beseitigung des Lehrermangels helfen kann.

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