Nach der großen Beförderungsrunde vom 01.06.2023 wird es auch zum 01.11.2023 wieder funktionslose Beförderungen für Lehrkräfte im Grund- und Mittelschulbereich in Bayern geben.
Die Beförderungskriterien gestalten sich diesmal wie folgt:
A. Beförderungen Grund– und MittelschullehrerInnen von A12 nach A12 AZ:
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus ermächtigt die Regierungen gemäß KMS III.5-
BP7010.1/30/1, folgende Lehrer/-innen der BesGr. A 12 zu Lehrern/-innen der BesGr. A 12 + AZ –
basierend auf den Ergebnissen der Beurteilung 2022 – zu ernennen, wenn folgende
Voraussetzungen vorliegen:
Gesamtergebnis Dienstliche Beurteilung 2022
Für eine Beförderung zum 01.11.2023 können berücksichtigt werden:
HQ und BG: alle
UB nur, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Durchschnitt aus den Bewertungen in den Beurteilungskriterien
„Unterrichtsplanung und Unterrichtsgestaltung“ (2.1.1), „Unterrichtserfolg“ (2.1.2) und „Erzieherisches Wirken“ (2.1.3):
mindestens² 3,00 und zugleich im Kriterium „Zusammenarbeit“ (2.1.4) „BG“ oder besser
oder
3,00 und zugleich im Kriterium „Zusammenarbeit“ (2.1.4) „UB“ sowie a) zusätzlich im Beurteilungskriterium „Einsatzbereitschaft“ (2.2.2) Stufe „BG“ oder besser oder b) im Beurteilungskriterium „Einsatzbereitschaft“ (2.2.2) Stufe „UB“ und zusätzlich in der vorausgehenden dienstlichen Beurteilung 2018 Gesamtprädikat „UB“ und besser.
1 Für die Ermittlung des Durchschnitts werden die einzelnen Bewertungsstufen wie folgt umgerechnet:
HQ = 1 BG = 2 UB = 3 VE = 4 HM = 5 MA = 6 IU = 7
² UB–Fälle mit Durchschnitt 2,67 und besser können alle befördert werden, ohne dass zusätzliche
Kriterien erfüllt sein müssen.
B. Beförderungen von Grund– und MittelschullehrerInnen A 12 + AZ nach A13:
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus ermächtigt die Regierungen gemäß KMS III.5-
BP7010.1/30/1 folgende LehrerInnen der BesGr. A 12 + AZ zu Studienrät/-innen der BesGr. A 13
– basierend auf den Ergebnissen der Beurteilung 2022 – zu ernennen, wenn folgende
Voraussetzungen vorliegen:
Gesamtergebnis Dienstliche Beurteilung 2022 als Lehrer im ersten Beförderungsamt (A 12 + AZ)
Für eine Beförderung zum 01.11.2023 können berücksichtigt werden:
Lehrer im ersten Beförderungsamt, welche
1. zum Stichtag 01.11.2023 die laufbahnrechtliche Mindestdienstzeit von 3 Jahren seit der letzten
Beförderung erfüllen
und
2. in der dienstlichen Beurteilung 2022 als Lehrer im
ersten Beförderungsamt (A 12 + AZ) beurteilt
wurden und dabei nachfolgende Prädikäte erreicht
haben
HQ: alle
BG: alle
UB: alle
VE: nur, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Durchschnitt aus den Beurteilungskriterien „Unterrichtsplanung und Unterrichtsgestaltung“ (2.1.1), „Unterrichtserfolg“ (2.1.2) und „Erzieherisches Wirken“ (2.1.3): 3,33 und besser
C. Beförderung von Fachlehrer/-innen an Grund- und Mittelschulen nach A11:
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus ermächtigt die Regierungen gemäß KMS III.5-
BP7010.1/30/1, Fachlehrer/-innen an Grund- und Mittelschulen sowie an Förderschulen und
Schulen für Kranke der BesGr. A 10 zu Fachoberlehrern/-innen der BesGr. A 11 – basierend auf
den Ergebnissen der Beurteilung 2022 – zu ernennen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
Gesamtergebnis Dienstliche Beurteilung 2022:
HQ: alle
BG: alle
UB: alle
VE: nur, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Durchschnitt1 aus den Bewertungen in den Beurteilungskriterien „Unterrichtsplanung und Unterrichtsgestaltung“ (2.1.1), „Unterrichtserfolg“ (2.1.2) und „Erzieherisches Wirken“ (2.1.3): mindestens 3,33²
oder 3,67 und zugleich im Kriterium „Zusammenarbeit“ (2.1.4) „UB“ und besser