Große Beförderungsrunde zum 01.06.2023

Die mit Spannung erwarteten Beförderungskriterien für die funktionslosen Beförderungen an Grund- und Mittelschulen sind da. Mit der großen, im bayerischen Staatshaushalt hinterlegten, Summe von 17 Millionen Euro für die funktionslosen Beförderungen für Grund- und Mittelschullehrkräfte im Jahr 2023 gelingt es jetzt insgesamt mehr als 4000 Kolleginnen und Kollegen in die beiden funktionslosen Beförderungsämter nach A 12 mit Amtszulage oder nach A 13 zu befördern. Bei den Beförderungen in das zweite Beförderungsamt A 13 gelingt es sogar alle Lehrkräfte in A 12 AZ, die die erforderliche Wartezeit von drei Jahren erfüllen, zu befördern. „ Dies ist nun der schon angekündigte erste wichtige Schritt in Richtung Eingangsbesoldung A 13 bei Grund- und Mittelschullehrkräften wie er von Kultusminister Piazolo angekündigt wurde.

Die Beförderungskriterien für die beiden Beförderungsämter gestalten sich diesmal wie folgt:

A. Beförderungen von A12 nach A12 AZ: Beförderung von Grund und MittelschullehrerInnen nach A 12 + AZ im Jahr 2023
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus ermächtigt die Regierungen gemäß KMS III.5
BP7010.1/29/3, folgende LehrerInnen der BesGr. A 12 zu LehrerInnen der BesGr. A 12 + AZ
basierend auf den Ergebnissen der Beurteilung 2022 zu ernennen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:


Gesamtergebnis Dienstliche Beurteilung 2022

Für eine Beförderung zum 01.06.2023 können berücksichtigt werden:

HQ und BG:
alle
UB
nur, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Durchschnitt1 aus den Bewertungen in den Beurteilungskriterien
Unterrichtsplanung und Unterrichtsgestaltung (2.1.1), Unterrichtserfolg (2.1.2) und Erzieherisches Wirken (2.1.3):

mindestens²
  3,00 und zugleich im Kriterium Zusammenarbeit (2.1.4)  BG oder besser
oder

3,00 und zugleich im Kriterium Zusammenarbeit (2.1.4)
UB sowie zusätzlich im Beurteilungskriterium Einsatzbereitschaft (2.2.2) Stufe BG oder besser


1 r die Ermittlung des Durchschnitts werden die einzelnen Bewertungsstufen wie folgt umgerechnet:
HQ = 1 BG = 2 UB = 3 VE = 4 HM = 5 MA = 6 IU = 7

² UBFälle mit Durchschnitt 2,67 und besser können alle befördert werden, ohne dass zusätzliche

Kriterien erfüllt sein müssen.

B. Beförderungen von A12 AZ nach A13: Beförderung von Grund und MittelschullehrerInnen A 12 + AZ zu StudienrätInnen an Grundschulen bzw. Mittelschulen nach A 13 im Jahr 2023
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus ermächtigt die Regierungen gemäß KMS III.5BP7010.1/29/3 folgende LehrerInnen der BesGr. A 12 + AZ
zu StudienrätInnen der BesGr. A 13 basierend auf den Ergebnissen der Beurteilung 2022 zu ernennen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
Beförderungen von BesGr. A 12 + AZ nach BesGr. A 13 (Zweites Beförderungsamt)

Gesamtergebnis Dienstliche Beurteilung 2022
als Lehrer im ersten Beförderungsamt (A 12 + AZ)
Für eine Beförderung zum 01.06.2023 können berücksichtigt werden:

Lehrer im ersten Beförderungsamt, welche

1. zum Stichtag 01.06.2023 die laufbahnrechtliche Mindestdienstzeit von 3 Jahren seit der letzten
Beförderung erfüllen

und

2. in der dienstlichen Beurteilung 2022 als Lehrer im
ersten Beförderungsamt (A 12 + AZ) beurteilt
wurden und dabei nachfolgende Prädikäte erreicht
haben

HQ:
alle
BG:
alle
UB:
alle
VE:
alle

Veröffentlicht in Uncategorized.