Die mit Spannung erwarteten Beförderungskriterien für die funktionslosen Beförderungen an Grund- und Mittelschulen sind da. Mit der großen, im bayerischen Staatshaushalt hinterlegten, Summe von 17 Millionen Euro für die funktionslosen Beförderungen für Grund- und Mittelschullehrkräfte im Jahr 2023 gelingt es jetzt insgesamt mehr als 4000 Kolleginnen und Kollegen in die beiden funktionslosen Beförderungsämter nach A 12 mit Amtszulage oder nach A 13 zu befördern. Bei den Beförderungen in das zweite Beförderungsamt A 13 gelingt es sogar alle Lehrkräfte in A 12 AZ, die die erforderliche Wartezeit von drei Jahren erfüllen, zu befördern. „ Dies ist nun der schon angekündigte erste wichtige Schritt in Richtung Eingangsbesoldung A 13 bei Grund- und Mittelschullehrkräften wie er von Kultusminister Piazolo angekündigt wurde.
Die Beförderungskriterien für die beiden Beförderungsämter gestalten sich diesmal wie folgt:
A. Beförderungen von A12 nach A12 AZ: Beförderung von Grund– und MittelschullehrerInnen nach A 12 + AZ im Jahr 2023
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus ermächtigt die Regierungen gemäß KMS III.5–
BP7010.1/29/3, folgende LehrerInnen der BesGr. A 12 zu LehrerInnen der BesGr. A 12 + AZ –
basierend auf den Ergebnissen der Beurteilung 2022 – zu ernennen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
Gesamtergebnis Dienstliche Beurteilung 2022
Für eine Beförderung zum 01.06.2023 können berücksichtigt werden:
HQ und BG: alle
UB nur, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Durchschnitt1 aus den Bewertungen in den Beurteilungskriterien
„Unterrichtsplanung und Unterrichtsgestaltung“ (2.1.1), „Unterrichtserfolg“ (2.1.2) und „Erzieherisches Wirken“ (2.1.3):
mindestens² 3,00 und zugleich im Kriterium „Zusammenarbeit“ (2.1.4) „BG“ oder besser
oder
3,00 und zugleich im Kriterium „Zusammenarbeit“ (2.1.4) „UB“ sowie zusätzlich im Beurteilungskriterium „Einsatzbereitschaft“ (2.2.2) Stufe „BG“ oder besser
1 Für die Ermittlung des Durchschnitts werden die einzelnen Bewertungsstufen wie folgt umgerechnet:
HQ = 1 BG = 2 UB = 3 VE = 4 HM = 5 MA = 6 IU = 7
² UB–Fälle mit Durchschnitt 2,67 und besser können alle befördert werden, ohne dass zusätzliche
Kriterien erfüllt sein müssen.
B. Beförderungen von A12 AZ nach A13: Beförderung von Grund– und MittelschullehrerInnen A 12 + AZ zu StudienrätInnen an Grundschulen bzw. Mittelschulen nach A 13 im Jahr 2023
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus ermächtigt die Regierungen gemäß KMS III.5–BP7010.1/29/3 folgende LehrerInnen der BesGr. A 12 + AZ zu StudienrätInnen der BesGr. A 13 – basierend auf den Ergebnissen der Beurteilung 2022 – zu ernennen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
Beförderungen von BesGr. A 12 + AZ nach BesGr. A 13 (Zweites Beförderungsamt)
Gesamtergebnis Dienstliche Beurteilung 2022 als Lehrer im ersten Beförderungsamt (A 12 + AZ)
Für eine Beförderung zum 01.06.2023 können berücksichtigt werden:
Lehrer im ersten Beförderungsamt, welche
1. zum Stichtag 01.06.2023 die laufbahnrechtliche Mindestdienstzeit von 3 Jahren seit der letzten
Beförderung erfüllen
und
2. in der dienstlichen Beurteilung 2022 als Lehrer im
ersten Beförderungsamt (A 12 + AZ) beurteilt
wurden und dabei nachfolgende Prädikäte erreicht
haben
HQ: alle
BG: alle
UB: alle
VE: alle