Der Personalrat informiert….

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

den Start in das Schuljahr 2021/22 haben wir alle mit sehr gemischten Gefühlen erlebt: Der Präsenzunterricht hat auf der einen Seite allen Schülerinnen und Schülern, aber auch uns Lehrkräften gutgetan und uns gezeigt, dass echte, gelebte Gemeinschaft an den Schulen sich nicht durch digitale Alternativen ersetzen lässt. Auf der anderen Seite sorgte der mühsame Start der Pooltestungen an den Grundschulen, unsere nach wie vor katastrophale Personalsituation, aber auch die in letzter Zeit wieder massiv ansteigenden Coronazahlen für neue Verunsicherung und Frust. Gerade jetzt in der Vorweihnachtszeit und zum Jahreswechsel wollen wir doch eigentlich zuversichtlich und voller guter Vorsätze auf das neue Jahr blicken….

Trotz aller Widrigkeiten, die die momentane Situation mit sich bringt, möchten wir Sie ermutigen, sich Ihren Optimismus und Ihren Elan zu erhalten – zum Wohle der Kinder und Jugendlichen, die uns anvertraut sind.

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen eine Vorweihnachtszeit, in der Sie hoffentlich zumindest ein wenig zur Ruhe kommen können, erholsame Ferientage und einen guten Start in ein neues Kalenderjahr, von dem wir alle hoffen, dass es in unseren Schulalltag wieder mehr Normalität und uns allen mehr – pädagogische wie persönliche – Freiheiten bringen mag.

Achten Sie auf sich und bleiben Sie gesund!

Im Namen aller Mitglieder des Personalrates

Mit kollegialen Grüßen,

Joachim Dutz                                        Thomas Cimander
Vorsitzender des Personalrats           Vorsitzender des Personalrats
Würzburg Stadt                                    Würzburg Land

Mit diesem Infoschreiben möchten wir Sie gerne über einige wichtige und aktuelle Themen zum Dienstrecht und zum Unterrichtsbetrieb informieren:

  • Privater Aufenthalt im Ausland
  • Zusätzliche Anrechnungsstunde für Fach- und Förderlehrkräfte an mehreren Schulhäusern
  • Einkommensrunde 2021 – Tarifergebnisse
  • Neue Zuteilungsrichtlinien für Verwaltungsangestellte
  • Neue Bestimmungen für Teilzeit in Elternzeit
  • Beihilfe
  • Beförderungen zum 01.11.2021
  • Angebot zur nachhaltigen Schultasche
Privater Aufenthalt im Ausland

Rechtslage für Beamtinnen und Beamte
Private Reisen ins Ausland können dienstrechtlich nicht untersagt werden.
Im eigenen Interesse ist es jedoch für Beschäftigte des Freistaats Bayern
nicht sinnvoll, ins Ausland zu reisen, wenn aufgrund der Corona-Einreise-
verordnung (CoronaEinreiseV) nach Rückkehr die Pflicht zur Absonderung
besteht und der Zeitraum der Absonderungspflicht nicht in die bereits ge-
nehmigte Urlaubszeit fallen würde.
Da bei Lehrkräften die Urlaubstage grundsätzlich in die unterrichtsfreie Zeit fallen,
liegt folglich während der Zeit der Absonderungspflicht ein unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst vor, das zu einer entsprechenden Bezügekürzung führen kann.

Wenn Beschäftigte aus privaten Gründen trotz der Absonderungspflicht auf-
grund der CoronaEinreiseV ins Ausland gereist sind, kann grundsätzlich ein
Dienstvergehen vorliegen, wenn und weil im Anschluss an die Reise unabhängig von Krankheitssymptomen wegen einer Absonderungspflicht kein Dienst geleistet werden kann, das im schlimmsten Fall auch in ein Disziplinarverfahren münden kann.

Rechtslage für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist entsprechend zu verfahren.

Zusätzliche Anrechnungsstunde für Fach- und Förderlehrkräfte an mehreren Schulhäusern

Die Personalräte konnten in Verbindung mit dem Hauptpersonalrat für die Fach- und Förderlehrkräfte, die an mehreren Schulstandorten eingesetzt sind, eine Arbeitserleichterung erreichen:

Fachlehrkräfte, die im Schuljahr 2021/22 an mehr als zwei Schulstandorten Unterricht erteilen (auch Außenstellen zählen als Schulstandort), erhalten dafür eine Anrechnungsstunde.

Bei Förderlehrkräften gilt diese Regelung bereits bei einem Einsatz an mehr als einem Schulstandort.

Einkommensrunde 2021 – Tarifergebnisse

Nach dem Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst der Länder, der auch für die Beamtinnen und Beamten in Bayern übernommen werden soll, stehen im kommenden Jahr folgende Gehaltserhöhungen an:

– 1300 Euro Corona-Prämie spätestens mit dem Entgelt für den Monat März, steuer- und abgabenfrei

– Anpassung der Entgelte ab 1. Dezember 2022 um + 2,8%

Diese Erhöhungen gelten für alle angestellten und verbeamteten Beschäftigten an den Schulen einschließlich Team- und Brückenlehrkräften sowie Drittkräften.

Bei Teilzeitbeschäftigung wird die Corona-Prämie anteilig bezahlt.

Neue Bemessungsrichtlinien für die Arbeitszeit der Verwaltungsangestellten

Seit dem 13.09.2021 haben sich die Zuteilungsrichtlinien für Verwaltungsangestellte an staatlichen Grund- und Mittelschulen geändert. Es erfolgte eine Verschiebung der Anzahl der Zählklassen bei der Bemessung des Stellenanspruchs. Die neuen Zählklassengrenzen lauten wie folgt:

Stellenanspruch der Verwaltungsangestellten bei

4-5 Zählklassen                               1/4 Stelle                              (= 10,025/40,1 WoStd.)

6-8 Zählklassen                              1/3 Stelle                              (= 13,3667/40,1 WoStd.)

9-11 Zählklassen                            2/5 Stelle                              (= 16,04/40,1 WoStd.)

12-17 Zählklassen                          1/2 Stelle                              (= 20,05/40,1 WoStd.)

18-23 Zählklassen                          2/3 Stelle                               (= 26,7333/40,1 WoStd.)

24-29 Zählklassen                          3/4 Stelle                              (= 30,075/40,1 WoStd.)

30-32 Zählklassen                          1    Stelle                              (= 40,1 WoStd.)

Die sonstigen Regelungen zu Doppelzählung, Sonderfällen oder zusätzlichen zweckgebundenen Stunden gelten unverändert.

Teilzeit in Elternzeit

Eine Neuerung gibt es im Bereich der Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit. Hier war die Höchstgrenze bisher bei 30 Stunden pro Woche. Durch eine Änderung der Bayerischen Urlaubs- und Mutterschutzverordnung und der Übertragung der neu geschaffenen Regelungen für den Beamtenbereich wird nun die Höchstgrenze auf 32 Stunden pro Woche angehoben. Dies gilt jedoch lediglich für Eltern, deren Kinder nach dem 31. August 2021 geboren wurden. Eltern, deren Kinder vor diesem Termin geboren wurden, sollten bei maximal 30 Stunden Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit bleiben, da dies sonst negative Auswirkungen auf das Elterngeld mit sich bringen kann.

Für Lehrerinnen und Lehrer ergibt sich folgende Umrechnung der Arbeitszeit auf die Unterrichtszeit:

Volle Unterrichtspflichtzeit in Wochenstunden Unterrichtspflichtzeit in Wochenstunden, die 32 Stunden entspricht
27 21
28 22
29 23

 

Beihilfe

Auch im Bereich der Beihilfe gibt es Neuerungen, die noch nicht überall bekannt sind. So wurde die bisher geltende Mindestgrenze von 200 Euro – um Belege einzureichen – abgeschafft. Ebenso wurde die Ausschlussfrist auf drei Jahre angehoben. Das heißt, Belege können zum Zeitpunkt der Einreichung bis zu drei Jahre alt sein.

Eine erhebliche Vereinfachung des Einreichverfahrens bei der Beihilfe stellt nun die Beihilfe-App dar, die über den Apple-Store für Apple-Geräte oder über den Google Playstore für Android-Geräte heruntergeladen werden kann.

Rechnungsbelege können nun einfach abfotografiert und unbürokratisch über die App eingereicht werden – Kopien oder Belege in Papierform müssen nicht nachgereicht werden.

Daneben bietet die App auch einen Überblick über die Bearbeitung schon eingereichter Belege und darüber, welche Rechnungen schon abgerechnet wurden.

Natürlich ist es auch weiterhin möglich, seine Beihilfe auf dem bisherigen Weg über das Mitarbeiterportal oder per Post abzuwickeln.

Beförderungen November 2021

Zum 01. November 2021 gab es erneut eine Beförderungsrunde für die Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, bei der auch in Stadt und Landkreis Würzburg wieder einige „funktionslose Beförderungen“ ausgesprochen werden konnten. So gab es beispielsweise im Schulamtsbezirk Würzburg-Land 13 Beförderungen nach A12 Z, ebenfalls 13 Beförderungen nach A13 und jeweils eine Beförderung nach A10 bzw. A11. Auch für das nächste Kalenderjahr ist eine weitere Beförderungsrunde geplant.

Neues Angebot zur Nachhaltigkeit: Die Schultasche des BLLV

Auch wenn der Start ins neue Schuljahr bereits hinter uns liegt, der nächste kommt bestimmt. Dazu gibt es nun im Sinne der Nachhaltigkeit ein Angebot in Form einer „nachhaltigen Schultasche, die auch vorher ausgeliehen und in der eigenen Schule vorgestellt werden kann:

Wir alle wissen, dass wirksame Maßnahmen zum Umweltschutz dringend notwendig sind. Viele von uns wollen auch selbst einen Beitrag dazu leisten.

Eine hervorragende Gelegenheit dazu bietet der Einkauf von Materialien für das neue Schuljahr, da Vorschulkinder oft schon zu Weihnachten ihren Schulranzen mit weiterem Zubehör im Set geschenkt bekommen. Es ist aber oft gar nicht so leicht, auf Anhieb umweltfreundliche Schulsachen zu finden. Eines ist sicher: Die billigsten beim Discounter sind es meistens nicht.

Der BLLV (Bayerischer Lehrer- und Lehrerinnen-Verband) hat Informationen und Tipps zusammengestellt, die zeigen: Es muss nicht schwierig sein, eine umweltfreundliche Schultasche zusammenzustellen. Und es geht auch überraschend günstig! Diese nachhaltige Büchertasche können LehrerInnen aus dem Landkreis Würzburg nun in der Umweltschule, der Grundschule Reichenberg, ausleihen. Interessierte Schulen können sich an Julia Lermig, Lehrerin der Grundschule Reichenberg, (julia.lermig@grundschule-reichenberg.de) wenden und diese Tasche mit Flyern z.B. für einen Elternabend borgen.

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