Lehrerprotest

Notmaßnahmen zur Sicherung der Unterrichtsversorgung an Grund-, Mittel- und Förderschulen

Für das Schuljahr 2020/21 rechnet das Kultusministerium mit einem zusätzlichen Bedarf von 1400 Vollzeitkapazitäten im Bereich der Grund-, Mittel-und Förderschulen, der im Moment nicht gedeckt werden kann. Um diese Lücke zu schließen, ergreift das Ministerium ab dem Schuljahr 2020/21 vorübergehend dienstrechtliche Maßnahmen für die Lehrkräfte an den betroffenen Schularten:

1. Arbeitszeitkonto für Grundschullehrkräfte an Grundschulen (erwarteter „Gewinn“: 170 Vollzeitkapazitäten)

Erhöhung der Arbeitszeit um eine Stunde in der „Ansparphase“. Garantierte Rückgabe dieser Stunden in der „Rückgabephase“. Die konkrete Umsetzung (wer, wann, wie lange…) wird im Moment erarbeitet und demnächst bekannt gegeben. Diese Maßnahme betrifft nur die Lehrkräfte an Grundschulen. An Mittel-und Förderschulen kann innerhalb des dienstrechtlich vorgegebenen Zeitrahmens keine Rückgabe garantiert werden.

2. Anhebung des zu erbringenden Mindestmaßes bei Antragsteilzeit für Lehrkräfte und Fachlehrkräfte (erwarteter „Gewinn“: 400 Vollzeitkapazitäten)

Das Mindestmaß für die Antragsteilzeit (nicht familienpolitische Teilzeit) wird auf folgende Wochenstunden angehoben. Dies betrifft sowohl die Lehrkräfte, als auch die Fachlehrkräfte.

– Lehrkräfte an GS/MS24 Wochenstunden

– Fachlehrkräfte an GS/MS/FöS 24 Wochenstunden

– Lehrkräfte für Sonderpädagogik 23 Wochenstunden

Ausgenommen hiervon sind nur mehr schwerbehinderte und gleichgestellte Lehrkräfte.

3. Änderungen beim Antragsruhestand für Lehrkräfte, Fach-und Förderlehrkräfte an Grund-, Mittel-, Förderschulen und Schulen für Kranke (erwarteter „Gewinn“: 470 Vollzeitkapazitäten)

Anträge auf einen Beginn des Antragsruhestandes vor Vollendung des 65. Lebensjahres werden bei einer Einzelfallabwägung wegen des hohen Stellenwertes der dienstlichen Belange auch unter Berücksichtigung der persönlichen Situation in der Regel abzulehnen sein.

4. Keine Genehmigung von „Sabbatjahren“ (erwarteter „Gewinn“: 50 Vollzeitkapazitäten)

Neue Freistellungsmodelle werden nicht mehr genehmigt. Bereits genehmigte Modelle können noch umgesetzt werden.

5.“Kleine Maßnahmen“

– Änderung der Unterrichtsorganisation im Förderlehrerbereich

– Einsatz von Seiten-und Quereinsteigern in begrenztem Umfang (Ein-Fach-Fachlehrer)

Ausführungsbestimmungen dazu fehlen bis dato, ein entsprechendes KMS soll folgen.

 Zusammenstellung: bllv.de

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