Neue Orts- und Familienzuschläge

Rückwirkend zum 1.1.2020 werden die orts- und familienbezogenen Bestandteile der Besoldung gültig. Hier eine Zusammenfassung der grundlegenden Änderungen:

Ortszuschlag: Zunächst wird die Besoldung nach dem Ortszuschlag in sieben Stufen eingeteilt. Die Ortsklasse des Hauptwohnsitzes entspricht der Mietenstufe nach dem Wohngeldgesetz, die der Gemeinde zugeordnet ist. Dort sind alle Städte mit mehr als 10.000 Einwohnern erfasst. Ansonsten erfolgt eine Zuteilung zum Landkreis.

In Unterfranken gehören Städte und Landkreise zu folgenden Ortsklassen (o. Gewähr):
AB-Stadt: IV, AB-Land: II, HAS (Stadt/Land): II/I, KG (Stadt/Land): II/I , KT (Stadt/Land): II/I, MIL: I, MSP (Stadt Karlstadt+Lohr/Land): II/I , RG: I , SW-Stadt: II, SW-Land: I, WÜ-Stadt: IV, WÜ-L: II

Familienzuschlag: Es werden alle Beamtinnen und Beamten (ohne Kind), die verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft wohnen, der Stufe V zugeordnet. Hat die Beamtin bzw. der Beamte ein oder mehrere Kinder, so erhält sie oder er den Familienzuschlag der Stufe 1, Stufe 2 usw. Zur Stufe V oder Stufe 1 usw. gehören auch Beamtinnen oder Beamte, die eine andere Person nicht nur vorübergehend in ihre Wohnung aufgenommen haben, deren Hilfe sie aus gesundheitlichen Gründen bedürfen.

Zur Stufe L gehören alle Beamtinnen und Beamten, die nicht zur Stufe V, Stufe 1 usw. gehören. Die Ballungsraumzulage wird nach einer Übergangsfrist abgeschafft.

Orts- und Familienzuschlag (gültig ab 1.1.2023)

Ortsklasse Stufe L Stufe V Stufe 1 Stufe 2 zzgl. für das 3. Kind zzgl. je weiterem Kind
I 77,00 305,34 446,07 436,16 522,16
II
III 477,46 449,25 563,90
IV 326,23 508,84 462,73 606,06
V 99,00 347,12 540,22 476,61 648,60
VI 121,00 368,01 609,85 490,91 691,56
VII 149,83 149,83 480,52 690,66 505,63 734,95

Die aktuelle Besoldungstabelle mit den momentan gültigen Grundgehaltssätzen finden Sie unter folgendem Link:

https://www.lff.bayern.de/bezuege/besoldung/#tabellenrecht

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