Der Personalrat informiert…

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

In diesem Infoschreiben geht es unter anderem um diverse Anträge, die zu Jahresbeginn wieder für das kommende Schuljahr gestellt werden müssen. Wir bitten Sie, in diesem Zusammenhang Sorge dafür zu tragen, dass Sie die entsprechenden Fristen einhalten und auch stets das richtige und aktuelle Formular für Ihren Antrag verwenden.

Für das Jahr 2026 wünschen wir Ihnen Gesundheit, Erfolg und Durchhaltevermögen!

Im Namen aller Mitglieder des Personalrates

Mit kollegialen Grüßen

Joachim Dutz                                        Thomas Cimander
Vorsitzender des Personalrats           Vorsitzender des Personalrats
Würzburg Stadt                                    Würzburg Land

 

Mit diesem Infoschreiben möchten wir Sie gerne über einige wichtige und aktuelle Themen zum Dienstrecht und zum Unterrichtsbetrieb informieren:

 

  • Teilzeit-, Versetzungs- und Beurlaubungsanträge allgemein
  • Teilzeit in Verbindung mit dem Arbeitszeitkonto in der Grundschule
  • Altersteilzeit, Antragsruhestand, Sabbatmodelle
  • Neue Reisekostenformulare
  • Änderung bei der Dienstlichen Beurteilung
  • Personalratswahlen vom 23.-25. Juni 2026
  • Personalversammlung am 29. April 2026

 

 

Teilzeit-, Versetzungs- und Beurlaubungsanträge allgemein

Teilzeit-, Versetzungs- und Beurlaubungsanträge müssen bis zum 27.02.2026 zweifach beim Schulamt in Würzburg eingetroffen sein. Daher wäre es sinnvoll, wenn sie bis spätestens 20. Februar der Schulleitung vorgelegt werden, damit sie rechtzeitig ins Schulamt weitergeleitet werden können.

Angestellte und verbeamtete Lehrkräfte müssen hierfür unterschiedliche Formulare verwenden, die Sie im Formularcenter der Regierung von Unterfranken finden. Die aktuellen Einschränkungen bei der Teilzeit (s.u.) gelten auch für alle Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis, die einen unbefristeten Vertrag haben. Angestellte Lehrkräfte mit befristeten Arbeitsverträgen können hingegen ihr Teilzeitmaß weiterhin frei wählen.

Für die korrekte Antragstellung bei Versetzungsanträgen beachten Sie bitte die ausführlichen Hinweise im Schulanzeiger der Regierung von Unterfranken 01/2026 (S. 25-28):

https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/mam/Bekanntmachungen/schulanzeiger/schanz_01-26.pdf

Grundsätzlich unterschieden wird bei der Teilzeit die familienpolitische Teilzeit, die arbeitsmarktpolitische Teilzeit (Antragsteilzeit) und die Teilzeit in Elternzeit. Die jeweiligen Voraussetzungen seien hier noch einmal in Kurzform dargestellt:

A) Teilzeit aus familienpolitischen Gründen nach Art. 89 Abs. 1 Nr. 1 BayBG
VORAUSSETZUNG: Tatsächliche Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder eines nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen (muss nicht im gleichen Haushalt leben); zwingende dienstliche Belange dürfen nicht entgegenstehen.     UMFANG: mindestens 6 WoStd

B) Antragsteilzeit nach Art. 88 BayBG
VORAUSSETZUNG: keine (dienstliche Belange dürfen nicht entgegenstehen)
Wird für Lehrkräfte und Fachlehrkräfte an Grund- und Mittelschulen sowie Fachlehrkräfte an Förderschulen seit dem Schuljahr 2020/2021 wegen Bewerbermangel bis auf Weiteres nur noch mit einem Mindestmaß von 24 Unterrichtsstunden genehmigt.
Ausgenommen sind Schwerbehinderte und Gleichgestellte sowie Förderlehrkräfte, Heilpädagogische Unterrichtshilfen und Lehrkräfte an Schulen für Kranke. (Umfang mindestens 50% des Pflichtstundenmaßes)

C) Teilzeit während der Elternzeit nach Art. 89 Abs. 1 Nr. 2 BayBG
VORAUSSETZUNG: Elternzeit; zwingende dienstl. Belange dürfen nicht entgegenstehen
UMFANG: keine Mindeststundenzahl

Die Regierungen weisen darauf hin, dass unterbliebene Meldungen zu besoldungsrechtlichen Nachteilen führen können (z.B. keine Zahlungsaufnahme trotz Dienstbeginn, Fortzahlung von Teilzeitbezügen bei Vollzeit).

 

 

Teilzeit in Verbindung mit dem Arbeitszeitkonto in der Grundschule

Nach der Neufassung des Arbeitszeitkontos an Grundschulen treten alle neuen Grundschullehrkräfte zum Zeitpunkt ihres Dienstbeginns in die sogenannte „Ansparphase“ ein, in der sie für vier Jahre eine Unterrichtsstunde pro Woche mehr arbeiten. Nach einer dreijährigen „Wartephase“ folgt die vierjährige „Rückgabephase“, in der sich die Arbeitszeit pro Woche um eine Stunde reduziert (sog. 4-3-4 Modell). Im Vergleich zum ursprünglichen Arbeitszeitkonto (5-3-5 Modell) verkürzt sich damit die „Anspar- und Rückgabephase“ und somit auch die Laufzeit insgesamt deutlich. Für Grundschullehrkräfte, die sich noch in dem „alten“ Modell befanden, wurden individuelle Übergangslösungen gefunden.

Wichtig:

Alle Grundschullehrkräfte, die sich im kommenden Schuljahr offiziell in der Ansparphase des verpflichtenden Arbeitszeitkontos befinden, müssen die Zusatzstunde (+ 1) mit in ihrem Teilzeitantrag angeben.

 

 

Altersteilzeit, Antragsruhestand, Sabbatmodelle

Neben dem wieder eingeführten Sabbatjahrmodell an Grund- und Mittelschulen (siehe ÖPR-Info 10/2025) sind weiterhin die Beantragung von Altersteilzeit und Antragsruhestand in eingeschränktem Rahmen möglich. Besonders zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass eine Kombination aus Sabbatmodell und Altersteilzeit grundsätzlich nicht möglich ist und das Sabbatmodell nur 1x während der gesamten Dienstzeit genehmigt wird! Aufgrund der Komplexität der verschiedenen Modelle seien an dieser Stelle nur die wichtigsten Eckdaten genannt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Vertreter Ihres jeweiligen Berufsverbands oder Personalrates und nutzen die Veröffentlichungen auf den entsprechenden Internetseiten.

– Altersteilzeit ist weiterhin für alle Lehrkräfte im Beamtenverhältnis möglich!

– Sie wird im Blockmodell oder im Teilzeitmodell mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr genehmigt.
– Frühester Beginn der Altersteilzeit (Block- u. Teilzeitmodell) ist für Lehrkräfte das Schuljahr, in dem das 60. Lebensjahr vollendet wird, also 60. Geburtstag zwischen 02.08. und 01.08. des Folgejahres (Für Schwerbehinderte – GdB mind. 50 – gilt das58. Lebensjahr)
– Vorher Teilzeitbeschäftigte können wie bisher ebenfalls Altersteilzeit beantragen.
– Eckpunkte: Arbeitszeit 60 % / Besoldung 80 % / Ruhegehaltfähigkeit 60 %
Achtung: Altersermäßigung wird während der Altersteilzeit nicht mehr gewährt!

– Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis können keine Altersteilzeit beantragen.

– Auch der Antragsruhestand ist weiterhin möglich, jedoch frühestens zum Ende des Schuljahres, in dem Sie 65 Jahre alt werden; für Schwerbehinderte frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres. Hier müssen jedoch deutliche Versorgungsabschläge beim Ruhegehalt in Kauf genommen werden.

– Beantragung von Altersteilzeit oder Antragsruhestand: mindestens 6 Monate vor dem jeweiligen Beginn bei der zuständigen Regierung (über den Dienstweg).

 

 

Neue Reisekostenformulare

 Für die Abrechnung der „normalen“ Reisekosten (z.B. für Klassenfahrten, Fortbildungen etc.) muss seit April 2025 ein neues Formular verwendet werden. Sie finden es im Formularcenter des Landesamtes für Finanzen unter

https://www.lff.bayern.de/formulare/formularsuche/reisekosten/

bei „Abrechnungsantrag Reisekosten – R002“. Nur bei Verwendung des aktuell gültigen Formulars ist eine Auszahlung der Reisekosten möglich.

 

Auch das Formular für Reisekosten von Lehrkräften mit regelmäßigen Einsätzen außerhalb der Stammschule hat sich geändert (betrifft v.a. Fachlehrkräfte mit mehreren Schulhäusern).

Das neue Formular finden Sie ebenfalls unter dem o.a. Link bei „Regelmäßige Einsätze im Kultusbereich außerhalb der Stammschule – R004“.

 

 

Änderung bei der Dienstlichen Beurteilung (DBU)

Im Rahmen der Dienstlichen Beurteilung (DBU) gibt es eine wichtige Änderung, die ab dem 01.01.2026 in Kraft tritt:

Der Zeitraum, in dem die Lehrkräfte, die nach der aktuellen DBU aus dem aktiven Dienst ausscheiden, nicht mehr beurteilt werden müssen, wird von 12 auf 32 Monate erweitert. Dies gilt auch für Lehrkräfte, die in diesem Zeitraum entweder in den Antragsruhestand, in die Freistellungsphase beim Blockmodell der Altersteilzeit oder in das Sabbatjahr unmittelbar vor ihrem Ruhestand eintreten.

Das bedeutet, dass alle Lehrkräfte, die bis zum Ende des Schuljahres 2028/29 aus dem aktiven Dienst ausscheiden werden, bei ihrem Schulleiter beantragen können, von der nächsten DBU ausgenommen zu werden.

In gleicher Weise können dies auch Schulleiter oder Konrektoren beim Schulamt beantragen.

 

 

Personalratswahlen vom 23.-25. Juni 2026

In diesem Schuljahr finden wieder die regelmäßigen Personalratswahlen auf allen Ebenen statt (ÖPR, BPR, HPR). Wir bitten Sie in diesem Zusammenhang, sich den Termin vorzumerken und unbedingt auch von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen, da eine gute Wahlbeteiligung die Position der Personalvertretung stärkt und uns die Möglichkeit gibt, Ihren Anliegen auch entsprechendes Gehör zu verschaffen.

 

 

Personalversammlung am 29. April 2026

Zum Vormerken für Ihren Terminkalender: Am 29.04.2026 lädt der Personalrat alle Beschäftigten der Grund- und Mittelschulen zu einer Personalversammlung ein, in der es diesmal um das Schwerpunktthema „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“ gehen wird, Sie jedoch auch Gelegenheit haben werden, allgemeine Fragen rund um das Dienstrecht an die anwesenden Experten zu stellen. Eine detailliertere Einladung zu der Veranstaltung wird Ihnen im April zugestellt.

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