Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie in den letzten Jahren gibt es auch 2024 wieder die funktionslosen Beförderungen für alle Lehrkräfte an den bayerischen Grund-, Mittel- und Förderschulen. Neben den Lehrkräften profitieren auch besonders die Fach- und Förderlehrkräfte in dieser Beförderungsrunde. Gerade für die Fach- und Förderlehrkräfte sind die Beförderungen ein wichtiges Zeichen! Insgesamt stehen in dieser Beförderungsrunde über 2400 Beförderungsmöglichkeiten für die Kolleginnen und Kollegen an den Grund-, Mittel- und Förderschulen zur Verfügung. Im Bereich der Grund- und Mittelschulen sind diese Beförderungen ein weiterer Schritt in Richtung A 13. Auch im Hinblick auf die weitere Zukunft mit A 13 sind neue Beförderungsmöglichkeiten im Sinne eines funktionslosen Beförderungsamtes für Lehrerinnen und Lehrer an Grund- und Mittelschulen von enormer Bedeutung. „Es darf nicht sein, dass ab 2027 die Grund- und Mittelschulen die einzigen Schularten ohne ein funktionsloses Beförderungsamt sind.“, sagt Gerd Nitschke, stellvertr. Vorsitzender des Hauptpersonalrates.
Die momentanen Voraussetzungen für die funktionslosen Beförderungen zum 01.11.2024 gestalten sich wie folgt:
a) Beförderung von Förderlehrern/-innen an Grund- und Mittelschulen sowie Förderschulen und Schulen für Kranke nach A 10 im Jahr 2024:
Grundlage = Dienstliche Beurteilung 2022 – Für eine Beförderung im Jahr 2024 können berücksichtigt werden:
HQ alle
BG alle
UB alle
VE alle
b) Beförderung von Fachlehrern/-innen an Grund- und Mittelschulen sowie Förderschulen und Schulen für Kranke nach A 11 im Jahr 2024:
Grundlage = Dienstliche Beurteilung 2022 – Für eine Beförderung im Jahr 2024 können berücksichtigt werden:
HQ alle
BG alle
UB alle
VE
nur wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Durchschnitt aus den Bewertungen in den Beurteilungskriterien
„Unterrichtsplanung und Unterrichtsgestaltung“ (2.1.1),
„Unterrichtserfolg“ (2.1.2) und „Erzieherisches Wirken“ (2.1.3):
3,67 und besser
oder
4,00 und zugleich im Kriterium „Zusammenarbeit“ (2.1.4)
mindestens „UB“
c) Beförderung von Grund- und Mittelschullehrern/-innen nach A 12 + AZ im Jahr 2024:
Grundlage = Dienstliche Beurteilung 2022 – Für eine Beförderung im Jahr 2024 können berücksichtigt werden:
HQ und BG alle
UB
nur wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Durchschnitt aus den Bewertungen in den Beurteilungskriterien
„Unterrichtsplanung und Unterrichtsgestaltung“ (2.1.1),
„Unterrichtserfolg“ (2.1.2) und „Erzieherisches Wirken“ (2.1.3):
mindestens
3,00 und zugleich im Kriterium „Zusammenarbeit“ (2.1.4)
mindestens „BG“
oder
3,00 und zugleich im Kriterium „Zusammenarbeit“ (2.1.4)
„UB“
sowie
im Beurteilungskriterium „Einsatzbereitschaft“ (2.2.2) mindestens
„UB“
d) Beförderung von Grund- und Mittelschullehrer/-innen A 12 + AZ zu Studienrät/-innen an Grundschulen bzw. Mittelschulen nach A 13 im Jahr 2024:
Grundlage = Dienstliche Beurteilung 2022 als Lehrer im ersten Beförderungsamt (A 12 + AZ) – Für eine Beförderung zum 01.11.2024 können berücksichtigt werden:
Lehrer im ersten Beförderungsamt, welche
1. zum Stichtag 01.11.2024 die laufbahnrechtliche Mindestdienstzeit von 3 Jahren seit der letzten Beförderung erfüllen
und
2. in der dienstlichen Beurteilung 2022 als Lehrer im ersten Beförderungsamt (A 12 + AZ) beurteilt wurden und dabei nachfolgende Prädikate erreicht haben
HQ alle
BG alle
UB alle
VE nur wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Durchschnitt1 aus den Beurteilungskriterien „Unterrichtsplanung
und Unterrichtsgestaltung“ (2.1.1), „Unterrichtserfolg“ (2.1.2) und
„Erzieherisches Wirken“ (2.1.3):
3,67 und besser