Der Personalrat informiert…

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit diesem Infoschreiben möchten wir Sie gerne über einige wichtige und aktuelle Themen zum Dienstrecht und zum Unterrichtsbetrieb informieren:

  • A13 – Aktueller Stand bei der stufenweisen Überführung
  • Besoldungsanpassung Beamte
  • Beförderungen zum 01.11.2026
  • Neuwahlen der Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten 2026
  • Umgang mit der Ablehnung des Widerspruchs gegen die Alimentation
  • Dienstliche Beurteilung – allgemeine Informationen
  • Änderungen bei der Bezügemitteilung
  • Neu gewählte Örtliche Personalräte

Im Namen aller Mitglieder des Personalrates

Mit kollegialen Grüßen

Joachim Dutz                                        Thomas Cimander
Vorsitzender des Personalrats           Vorsitzender des Personalrats
Würzburg Stadt                                    Würzburg Land

A 13 – Aktueller Stand bei der stufenweisen Überführung

Lehrkräfte A 12 Lehrkräfte A 12 + Zulage
ab 1.1.2027 +80 € +40 €
ab 1.1.2028 +80 € +40 €

Ab 1.9.2028 erhalten dann alle Lehrerinnen und Lehrer an Grund- und Mittelschulen A13. Zu diesem Zeitpunkt werden Rektorinnen und Rektoren in den Schulleitungen um eine halbe Besoldungsgruppe gesetzlich übergeleitet. Konrektorinnen und Konrektoren mit derzeit kleiner Zulage kommen in A14 und mit großer Zulage in A14 + Zulage.

Die in der Tabelle genannten Zulagen sind ruhegehaltsfähig. Sie nehmen an den allgemeinen Bezügeanpassungen teil.

Besoldungsanpassung Beamte

Das Tarifergebnis der Länder wurde – wie bereits aus den Medien bekannt – nach Beschluss durch den Bayerischen Landtag in diesem Jahr erst 6 Monate später auf die Beamten übertragen. Somit erhalten nun auch die verbeamteten Lehrkräfte ab dem 01.10.2026 einen Gehaltszuschlag von 2,82% (bitte Bezügeabrechnung kontrollieren!) Die zweite Stufe wird dann am 01.10.2027 mit einem weiteren Plus von 2,0% folgen.

Das Grundgehalt der Lehramtsanwärter erhöht sich ab Oktober 2026 um einen pauschalen Betrag von 60 Euro brutto pro Monat.

Die aktuelle Besoldungstabelle für den Beamtenbereich gestaltet sich ab Oktober 2026 wie folgt (Grundgehaltssätze, Monatsbeträge in Euro):

Beförderungen zum 01.11.2026

Auch während der Überführung nach A13 für alle Lehrkräfte werden weiterhin funktionslose Beförderungen an den Grund- und Mittelschulen durchgeführt.

Nachdem für die Beförderungen von Lehrkräften nach A12Z und A13 der Pool an Personen aus der dienstlichen Beurteilung von 2022 nahezu ausgeschöpft ist und man für die Bildung einer neuen Kohorte auf die DBU von 2018 hätte zurückgreifen müssen (was dem Leistungsgedanken bei einer funktionslosen Beförderung nicht mehr entspricht), wird die nächste Beförderungsrunde nach A12Z und A13 auf den Juni 2027 verschoben. So können auch die Ergebnisse der aktuellen DBU für die Beförderungen herangezogen werden und zudem besteht die Möglichkeit der Schaffung weiterer Stellen nach Ablauf des Stellenmoratoriums zum 31.12.2026.

Die Kriterien für die Beförderungen von Fach- und Förderlehrkräften zum 01.11.2026, die auf den Ergebnissen der dienstlichen Beurteilung von 2022 basieren, lauten wie folgt:

  1. a) Für eine Beförderung von Förderlehrkräften an GS und MS von A9 nach A10 können berücksichtigt werden:

– Alle FöLKs mit den Gesamtergebnissen „HQ“, „BG“, „UB“ und „VE“

  1. b) Für eine Beförderung von Fachlehrkräften an GS und MS von A10 nach A11 können berücksichtigt werden:

– Alle FLKs mit den Gesamtergebnissen „HQ“, „BG“ und „UB“

– FLKs mit dem Gesamtergebnis „VE“, wenn gleichzeitig folgende Voraussetzungen vorliegen: Durchschnitt aus den Bewertungen in den Beurteilungskriterien „Unterrichtsplanung und Unterrichtsgestaltung“ (2.1.1), „Unterrichtserfolg“ (2.1.2) und „Erzieherisches Wirken“ (2.1.3): Mindestens 4,0  ODER  4,33 und zugleich im Kriterium „Zusammenarbeit“ (2.1.4) mindestens „UB“.

Neuwahlen der Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten 2026

Am 30.11.2026 finden die Neuwahlen der Vertrauenspersonen der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten für die Stadt und den Landkreis Würzburg für die nächsten vier Jahre statt. Alle wahlberechtigten Personen erhalten in den nächsten Wochen eine Einladung zur Teilnahme an dieser Wahl- und Informationsveranstaltung.

Umgang mit der Ablehnung des Widerspruchs gegen die Alimentation

Alle Kolleginnen und Kollegen, die zu Jahresende 2025 Widerspruch gegen die Alimentation des Freistaates Bayern eingelegt hatten, erhalten momentan nach und nach die Ablehnungsbescheide gegen ihren Widerspruch (gelber Brief) mit dem Vermerk, dass sie innerhalb von einem Monat Klage gegen diese Ablehnung einlegen können. Dazu muss gesagt werden, dass es dann zu einem verwaltungsgerichtlichen Klageverfahren käme und man dabei grundsätzlich in finanzielle Vorleistung (Gerichtskostenzuschuss von 500 Euro) treten muss. Nur wenn das Verfahren am Ende gewonnen wird, bekommt man diesen Betrag auch zurück. Die Berechnungen des BBB haben jedoch ergeben, dass in Bayern etwa ab der Gehaltsstufe A12 nicht damit zu rechnen ist, dass die Besoldung das Mindestniveau seit 2023 (damals gab es eine Neuordnung des Bayerischen Besoldungsgesetzes) unterschritten hat. Daher rät der BBB von der Klage gegen die Ablehnung des Widerspruchs ab.

Dienstliche Beurteilung – allgemeine Informationen

Nachdem im Moment wieder die aktuelle Dienstliche Beurteilung ansteht, hier (besonders für die neuen Kolleginnen und Kollegen) einige allgemeine Informationen zu den Grundlagen und Bewertungsstufen der „DBU“.

Die Dienstliche Beurteilung ist ein unablässiges Instrument, um die Leistung der Lehrkräfte nach objektiven Kriterien, über Schulamtsgrenzen hinaus, zu beurteilen. Beurteilt werden fachliche Leistungen sowie Eignung und Befähigung der Lehrkraft.

Zur Beurteilung der fachlichen Leistung zählen:
Unterrichtsplanung und Unterrichtsgestaltung, Unterrichtserfolg, erzieherisches Wirken, Zusammenarbeit, sonstige dienstliche Tätigkeiten, schulische Funktionen und Führungsverhalten (nur bei Lehrkräften, die bereits Vorgesetzte sind)

Zur Beurteilung der Eignung und Befähigung zählen:
Entscheidungsvermögen, Einsatzbereitschaft, Berufskenntnisse und ihre Erweiterung

Alle Bereiche werden mit 7 Bewertungsstufen beurteilt:

  • Leistung, die in allen Belangen von herausragender Qualität ist (HQ)
  • Leistung, die die Anforderungen besonders gut erfüllt (BG)
  • Leistung, die die Anforderungen übersteigt (UB)
  • Leistung, die den Anforderungen voll entspricht (VE)
  • Leistung, die den Anforderungen in hohem Maße gerecht wird (HM)
  • Leistung, die Mängel aufweist (MA)
  • Leistung, die insgesamt unzureichend ist (IU)

Aus den Einzelleistungen wird eine Gesamtbeurteilung gebildet. Die Dienstliche Beurteilung ist bereits in die Zukunft gerichtet. Sollte die Lehrkraft planen sich in Zukunft für eine Funktionsstelle (z. B. Schulleitung) zu bewerben, dann ist der Bereich „Verwendungseignung“ auszufüllen. Die Beurteilungen der Lehrkräfte, Fachlehrer und Förderlehrer werden vom staatlichen Schulamt (nach Vorschlag der Schulleitungen) erstellt.

Änderungen bei der Bezügemitteilung

Das Layout der Bezügemitteilungen für die Beamten und Tarifbeschäftigten hat sich aufgrund einer Gesetzesänderung in Bayern zum 01.05.2026 geändert.

Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung müssen im Rahmen der elektronischen Übermittlung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) jetzt auch übermittelt werden (+ die jeweiligen Vorsorgefreibeträge).

Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Neugestaltung des Datenblocks rechts oben unterhalb des Geschäftszeichens (im folgenden beispielhaften Auszug für Tarifbeschäftigte rot umrandet):

Über einen Hinweis im Portal Mitarbeiterservice Bayern sowie über die Internetseite des LfF erhalten die Beschäftigten nähere Informationen.

Neu gewählte Örtliche Personalräte

Im Juni 2026 fanden die Neuwahlen der Örtlichen Personalräte für die nächsten fünf Jahre in Stadt und Landkreis Würzburg statt. Hierbei ergaben sich einige personelle Veränderungen, die Sie auf den Seiten der ÖPRs und auf den Aushängen in Ihrem Schulhaus nachlesen können. Zur Homepage der Örtlichen Personalräte in Stadt und Landkreis Würzburg gelangen Sie über folgenden Link:

https://oepr-wuerzburg.de/

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